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Ratingen: Hotels, Unterkünfte sowie weitere Gastgeber

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Ratingen
Die Stadt Ratingen liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und ist eine große kreisangehörige Stadt des Kreises Mettmann im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Ratingen liegt im nordwestlichen Vorland des Bergischen Landes auf einer der Rhein-Terrassen auf einer Höhe zwischen 55 und 180 m ü. NN; der Stadtkern liegt um die 70 m ü. NN.
Ratingen grenzt im Westen an die Landeshauptstadt Düsseldorf, im Norden an die Städte Duisburg, Mülheim an der Ruhr und Essen sowie im Osten an die Städte Heiligenhaus, Wülfrath und die Kreisstadt Mettmann.
Nördlich des Ratinger Zentrums fließt die Anger, im Süden der Schwarzbach.

Im Zuge der kommunalen Neugliederung wurden am 1. Januar 1975 die bis dahin selbständigen Gemeinden Breitscheid, Eggerscheidt, Hösel und Lintorf (alle zum ehemaligen Amt Angerland gehörig) sowie Homberg-Meiersberg (zum ehemaligen Amt Hubbelrath gehörig) und die alte Stadt Ratingen aufgelöst und unter Einschluss des in der aufgelösten Gemeinde Hasselbeck-Schwarzbach (zum ehemaligen Amt Hubbelrath gehörig) liegenden Schwarzbachtales zu einer neuen Stadt Ratingen zusammengeschlossen.

Im Mittelalter und am Beginn der Neuzeit war Ratingen ein Ort mit wenigen hundert Einwohnern. Die Einwohnerzahl wuchs nur sehr langsam und ging auf Grund der zahlreichen Kriege, Seuchen und Hungersnöte immer wieder zurück. Erst mit der Errichtung der Baumwollspinnerei 1783 und besonders dem Beginn der Industrialisierung Mitte des 19. Jahrhunderts setzte in der Stadt eine stärkeres Bevölkerungswachstum ein. Lebten 1855 erst 5.000 Menschen in Ratingen, so waren es 1950 bereits 25.000. Bis 1973 verdoppelte sich diese Zahl auf 52.216.
Am 1. Januar 1975 stieg die Bevölkerungszahl durch Eingemeindungen mehrerer Orte - darunter Lintorf (10.593 Einwohner 1970) - auf rund 85.000. Am 30. Juni 2005 betrug die „Amtliche Einwohnerzahl“ für Ratingen nach Fortschreibung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen 91.865 (nur Hauptwohnsitze und nach Abgleich mit den anderen Landesämtern).
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